Bausparvertrag: Wie funktioniert die Zuteilung?

Mit einem Bausparvertrag sicherst du dir ein Bauspardarlehen für die Zukunft. Erst wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, wird der Vertrag zuteilungsreif. Das bedeutet jedoch nicht, dass dir das Bauspardarlehen sofort ausgezahlt wird. Warum das so ist, erfährst du hier.

Warum ist die Zuteilung beim Bausparvertrag wichtig?

Bausparkassen sammeln Geld von Bausparern. Dein Bauspardarlehen wird von diesem Bauspar-Kollektiv finanziert. Erst wenn die Gemeinschaft genug Geld eingezahlt hat, wird ein Bauspardarlehen zugeteilt und ausgezahlt

Doch wer aus dem Bauspar-Kollektiv soll sein Darlehen als erster erhalten? Um diese Frage zu beantworten, betrachten wir zwei Begriffe genauer.

Was bedeutet zuteilungsreif?

Wenn ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, sind alle grundlegenden Voraussetzungen erfüllt und das Bauspardarlehen kann ab sofort ausgezahlt werden. Es gibt dabei zwei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  • Mindestsparguthaben: Dieser Betrag muss mindestens angespart sein. Die Höhe beträgt meist zwischen 40 % und 50 % der Bausparsumme.
  • Mindestsparzeit: Erst nach dieser Zeit wird der Vertrag zuteilungsreif, selbst wenn du das Mindestsparguthaben sofort als Einmalzahlung einzahlst.

Wenn dein Vertrag zuteilungsreif ist, kann es im Extremfall jedoch noch bis zu zwei Jahre dauern, bis er auch tatsächlich zugeteilt wird. Wie lange es wirklich dauert, hängt von der Bewertungszahl ab.

Was ist die Bewertungszahl?

Anhand der Bewertungszahl bestimmen Bausparkassen, welcher der zuteilungsreifen Bausparverträge zuerst zugeteilt wird. Jede Kasse hat dabei eigene Berechnungsgrundlagen, welche du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bausparverträge (ABB) nachlesen kannst. Auf diese Weise kannst du deine Bewertungszahl auch selbst ausrechnen.

Du wirst informiert, sobald du die Mindestbewertungszahl erreicht hast und dein Vertrag zugeteilt wird.

Die folgenden Kriterien spielen bei der Berechnung der Bewertungszahl eine Rolle:

  • aktuelle Höhe des Bausparguthabens
  • bisherige Laufzeit des Bausparvertrags
  • Regelmäßigkeit der Sparleistungen
  • Höhe der liquiden Mittel der Bausparkasse

Wenn also zwei Verträge zeitgleich zuteilungsreif werden, hat derjenige Vorrang, der ein höheres Guthaben aufweist, schon länger läuft und regelmäßiger bespart wurde.

Die Bewertungszahl wird immer an bestimmten Stichtagen entweder monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich bestimmt und gilt für die darauffolgende Zuteilungsperiode.

Und nach der Zuteilung?

Welche Möglichkeiten du hast, nachdem dein Bausparvertrag zugeteilt wurde, liest du in unserem Wiki-Eintrag Bausparvertrag – 5 Möglichkeiten nach der Zuteilung.

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