Arbeitnehmersparzulage – Höhe, Voraussetzungen und mehr

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die speziell auf vermögenswirksame Leistungen gewährt wird. Damit soll die Vermögensbildung von Arbeitnehmern unterstützt werden.

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage auf einen Blick

Wenn du deine vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag einzahlst, gelten die folgenden Höchstwerte.

UnverheiratetVerheiratet / Verpartnert*
1 Arbeitnehmer
Verheiratet / Verpartnert*
2 Arbeitnehmer
Prämienhöhe470 €470 €940 €
Maximal bezuschusste Aufwendungen9 %9 %9 %
Maximale Prämie43 €43 €86 €
Maximal zu versteuerndes Einkommen17.900 €35.800 €35.800€

* Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz

Diese Werte gelten immer dann, wenn du deine VL für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzt, also auch für die Tilgung einer selbstgenutzten Immobilie.

Bei anderen geförderten Anlageformen wie einem ETF-Sparplan beträgt die Höhe der Förderung 20 Prozent von maximal 400 Euro Sparleistung pro Jahr. Die Einkommensgrenze liegt hier bei 20.000 Euro. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern, von denen beide arbeiten, verdoppeln sich die Maximal-Beträge.

Voraussetzungen für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage

Es gibt eine Reihe an Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.

1. Vermögenswirksame Leistungen ansparen

Nur wer VWL anspart, hat Anspruch auf die staatliche Förderung. Was diese Leistungen sind und wie du herausfindest, ob du vermögenswirksame Leistungen erhältst, erfährst du hier: Alles zu vermögenswirksamen Leistungen.

2. Passenden Sparvertrag wählen

Es werden nur bestimmte Anlageformen gefördert. Die zwei üblichsten sind der Bausparvertrag als sichere Variante und der ETF- beziehungsweise Fondssparplan.

3. Mindestens 7-jährige Laufzeit

Der Sparvertrag muss mindestens sieben Jahre laufen. In den ersten sechs Jahren werden die regelmäßigen Beiträge gutgeschrieben, im siebten Jahr ruht der Vertrag. Danach kannst du über das Guthaben verfügen.

Tipp: Um keine Lücke entstehen zu lassen, solltest du also bereits nach dem sechsten Jahr einen neuen VL-Vertrag abschließen, um die Zahlungen anzulegen.

4. Unter der Einkommensgrenze liegen

Sparst du in einen Bausparvertrag, darf dein zu versteuerndes Einkommen bei maximal 17.900 Euro pro Jahr liegen, um die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen. Wählst du einen Investmentfonds-Sparplan, liegt die Grenze bei 20.000 Euro im Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppeln sich diese Höchstwerte.

Falls du über diesen Grenzwerten liegst, kannst du unter Umständen die Wohnungsbauprämie für die VL-Raten beantragen.

5. Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen

Nun kannst du die Arbeitnehmersparzulange mit deiner Einkommenssteuererklärung beantragen.

Arbeitnehmersparzulage richtig beantragen

Es ist wichtig, die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr erneut zu beantragen. Den Antrag stellst du zusammen mit deiner Steuererklärung im jeweiligen Jahr.

Dort gibst du zunächst die Daten zu den gezahlten vermögenswirksamen Leistungen an. Damit du dies leicht ausfüllen kannst, erhältst du jedes Jahr von der Bausparkasse, bei der du die VWL ansparst, eine Bescheinigung mit allen benötigten Daten.

Kreuze dann einfach an, dass du die Arbeitnehmersparzulage beantragst.

Falls du dir nicht sicher sein solltest, ob du unter der Einkommensgrenze liegst, beantrage die Zulage trotzdem. Falls du über der Grenze liegst, wird sie dir einfach nicht gewährt.

Du kannst die Arbeitnehmersparzulage auch dann beantragen, wenn du keine Steuererklärung abgibst. Das entsprechende Antragsformular erhältst du entweder von deiner Bausparkasse oder direkt vom zuständigen Finanzamt.

Du kannst den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Sparjahres stellen.

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