Bauspar-Lexikon

Fachbegriffe einfach erklärt

ABCDEFGHIJKLM
NOPQRSTUVWXYZ

A

Abschlussgebühr

Wird beim Abschluss eines Bausparvertrags fällig und beträgt meist zwischen 1,0 Prozent und 1,6 Prozent der Bausparsumme.

Agio

Ist ein Aufpreis, der auf das Darlehen aufgeschlagen wird, und damit die Darlehensschuld erhöht.

Annuitätendarlehen

Eine Darlehensform, bei welcher die monatliche Rate immer gleichbleibt. Die Zinszahlungen wird jeden Monat anhand der Restschuld berechnet und sinkt, während die Tilgungszahlung im selben Maße steigt.

Ansparphase

In dieser Phase zahlt der Bausparer regelmäßig Beträge auf seinen Bausparvertrag ein.

Arbeitnehmersparzulage

Eine staatliche Förderung, die auf vermögenswirksame Leistungen gewährt wird, wenn der Sparvertrag mindestens sieben Jahre läuft und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

B

Baukindergeld

Eine staatliche Förderung, die Familien mit Kindern beim Bau oder Kauf ihrer ersten Immobilie unterstützt und pro Kind 12.000 Euro gewährt.

Bauspardarlehen

Das Darlehen, das nach der Zuteilung eines Bausparvertrags ausbezahlt wird.

Bausparkasse (private)

Ein privatwirtschaftliches Finanzdienstleistungsunternehmen meist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit dem Ziel, Menschen den Kauf oder Bau eines Eigenheims zu ermöglichen.

Bausparsofortfinanzierung

Ist ein Hybrid aus Bausparvertrag und Vorfinanzierung. Dabei wird die maximale Bausparsumme direkt als Vorfinanzierungsdarlehen ausgezahlt und parallel ein Bausparvertrag bespart.

Bausparsumme

Die Vertragssumme eines Bausparvertrags. Sie setzt sich aus dem Mindestsparguthaben und dem maximalen Darlehensanspruch zusammen.

Bewertungszahl

Wird auch Zuteilungszahl genannt. Sie wird anhand der Beitragshöhe, Laufzeit und Regelmäßigkeit der Zahlungen in den Bausparvertrag berechnet. Mit dieser Zahl bestimmen die Bausparkassen, wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird.

Bonität

Die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit einer Person. Regelmäßiges Einkommen, das finanzielle Verhalten und Sicherheiten bestimmen maßgeblich die Bonität. Mit einer zu schlechten Bonität wird selbst nach der Zuteilung kein Bauspardarlehen ausgezahlt.

D

Darlehensverzicht

Wenn du auf das Darlehen verzichtest, zum Beispiel weil du es nicht mehr benötigst oder ein günstigeres Angebot wahrnimmst.

Disagio

Reduziert die Höhe des ausgezahlten Bauspardarlehens. Der nicht ausgezahlte Teil muss allerdings trotzdem zurückgezahlt werden. Damit muss der Darlehensnehmer mehr zurückzahlen, als er ausgezahlt bekommt. Das Disagio ist eine Art vorgelagerte Zinszahlung.

E

Effektivzins

Der Zinssatz, in dem neben dem Sollzins alle Kosten und Gebühren wie Abschlussgebühren, Agio, etc. enthalten sind.

Eigenheimrente

Siehe Wohn-Riester

H

Hybrider Bausparvertrag

Siehe Bausparsofortfinanzierung

L

LBS (Landesbausparkasse)

Die Landesbausparkassen sind öffentlich-rechtliche Bausparkassen, die nach dem Regionalprinzip jeweils nur in bestimmten Regionen arbeiten und so das gesamte Bundesgebiet unter sich aufteilen.

M

Mehrzuteilung

Wenn du ein höheres Darlehen bei der Bausparkasse beantragen kannst, als es ursprünglich vorgesehen war. Nicht alle Tarife beinhalten diese Möglichkeit.

Modernisierung

Ist eine Möglichkeit, das Bauspardarlehen zu verwenden, auch wenn du keine neue Immobilie kaufen oder bauen möchtest.

R

Regelsparbeitrag

Auch Regelsparrate genannt ist die monatliche Sparrate, die von der Bausparkasse empfohlen wird, um den Bausparvertrag in angemessener Zeit (meist zwischen 7 und 10 Jahren) zur Zuteilung zu bringen.

S

Sollzins (gebunden bzw. fest)

Ist der Zinssatz, der auf die Darlehensschuld gezahlt werden muss.

Sondertilgung

Jede Zahlung, die über den vorgeschriebenen Zins- und Tilgungsbeitrag hinausgeht. Sondertilgungen können bei Bausparverträgen jederzeit eingezahlt werden. Auf diese Weise kann das Darlehen auch vorzeitig getilgt oder umgeschuldet werden.

V

vermögenswirksame Leistungen

Eine Geldleistung, die vielen Arbeitnehmern zusteht. Voraussetzung ist der Abschluss eines speziellen Sparvertrags, zum Beispiel in Form eines Bausparvertrags. Sie beträgt maximal 40 € pro Monat und wird vom Arbeitgeber jeden Monat direkt überwiesen.

Vorfälligkeitsentschädigung

Fällt an, wenn du deinen Bausparvertrag in der Sparphase vorzeitig kündigst und die Kündigungsfrist nicht einhalten möchtest.

Vorfinanzierung

Du erhältst sofort einen Kredit von der Bausparkasse, musst jedoch parallel einen Bausparvertrag mit dem Regelsparbeitrag besparen und die Zinsen für das Vorausdarlehen zahlen. Mit Zuteilung wird das Vorfinanzierungsdarlehen auf einen Schlag abgelöst und du bezahlst nur noch den Zins- und Tilgungsbeitrag für das Bauspardarlehen.

W

Wahlzuteilung

Wenn der Bausparvertrag bereits nach Ablauf einer bestimmten Mindestsparzeit vorzeitig zugeteilt werden kann.

Wohn-Riester

Staatliche Förderung beim Bau oder Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims. Sie gewährt Zulagen und Steuervorteile im Erwerbsalter, hat allerdings hohe Steuerzahlungen im Rentenalter zur Folge.

Wohnungsbauprämie

Eine staatliche Förderung, die gewährt wird, wenn Kapital wohnwirtschaftlich verwendet wird und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Wohnwirtschaftlicher Zweck

Alles, was mit dem Bau oder Erwerb, der Renovierung und Modernisierung sowie dem Anbau oder Umbau einer Immobilie in Zusammenhang steht. Ein Bauspardarlehen kann nur wohnwirtschaftlich verwendet werden.

Z

Zins- und Tilgungsbeitrag

Ist die monatliche Rate, die du nach Auszahlung des Bauspardarlehens an die Bausparkasse zahlst. Die Rate besteht aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil.

Zuteilung

Der Zeitpunkt, ab dem der Bausparer das Bauspardarlehen beantragen kann.

Zuteilungsreif

Der Zeitpunkt, wenn der Bausparer alle Zuteilungs-Kriterien wie das Mindestguthaben und die Mindestsparzeit erfüllt hat.

Zuteilungszahl

Siehe Bewertungszahl

Zwischenfinanzierung

Wenn der Bausparvertrag bereits zuteilungsreif, aber noch nicht zugeteilt ist und die Bausparkasse zur Überbrückung der Zeit ein Zwischenfinanzierungsdarlehen ausbezahlt. Dieses Darlehen wird mit Auszahlung des Bausparguthabens und des Bauspardarlehens komplett getilgt.

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