Wohn-Riester: Vor- und Nachteile der Eigenheimrente

Bei kaum einem anderen Thema im Bereich Bausparen gehen die Meinungen derart auseinander wie bei Wohn-Riester.

Für die einen ist es eine hervorragende Möglichkeit, um mit staatlicher Unterstützung ein Eigenheim als Altersvorsorge zu erwerben.

Die anderen kritisieren die Inflexibilität und die hohe Steuerbelastung im Rentenalter.

Worum es sich beim Wohn-Riester handelt und wann es sich für dich lohnt, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist die Wohn-Riester-Förderung?

Die gesetzliche Rentenversicherung alleine reicht nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Rentenalter aufrechtzuerhalten. Jeder sollte also auch selbst etwas fürs Alter ansparen, um dann nicht große Abstriche machen zu müssen.

Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und so unterstützt der Staat seine Bürger durch Zulagen und Steuererleichterungen, wenn diese etwas für die Rente zurücklegen.

Der bekannteste Förderweg ist die Riester-Rente. Beim „Geld-Riester“ wird die Unterstützung auf eine spezielle Rentenversicherung gewährt, die im Alter eine lebenslange Zusatzrente auszahlt.

Beim „Wohn-Riester“ werden Bürger unterstützt, die ein selbstgenutztes Eigenheim erwerben und sich somit im Alter die Mietkosten sparen.

Die Höhe der Wohn-Riester-Förderung

Die maximale Förderung hängt direkt von der Anzahl der Kinder ab. Die folgenden Maximal-Werte gelten seit 2018:

Jährliche Grundzulage pro erwachsene Person175 €
Jährliche Kinderzulage pro Kind, geboren bis 31.12.2007185 €
Jährliche Kinderzulage pro Kind, geboren ab 01.01.2008300 €
Einmaliger Berufseinsteigerbonus, falls bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist200 €


Eine Familie mit zwei Kindern, die nach 2008 geboren wurden, hat also jedes Jahr Anspruch auf 950 Euro Riester-Zulagen vom Staat.

Die Beiträge, die für den Wohn-Riester-Bausparvertrag gezahlt werden, können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Wenn sich daraus eine höhere Steuerentlastung ergibt als die bereits gezahlten Zulagen, erhält der Sparer die Differenz vom Finanzamt ausgezahlt.

Diese Maximal-Zulagen erhältst du jedoch nur, wenn du genug in den Vertrag einzahlst.

Wie hoch sind die Beiträge für einen Wohn-Riester Bausparvertrag?

Bei der Frage nach den Beiträgen sind vor allem zwei Aspekte interessant:

Wie viel musst du einzahlen, um die maximalen Zulagen zu erhalten?

Um die oben aufgeführten Maximal-Zulagen zu erhalten, musst du im laufenden Kalenderjahr mindestens 4 Prozent deines Vorjahreseinkommens einzahlen. Als maßgebliche Einkommensgröße wird dabei das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen herangezogen. Beim Bausparvertrag werden laufende Bausparbeträge, Guthabenzinsen auf dein Bausparguthaben und die Abschlussgebühr berücksichtigt.

Vermindert wird dieser Betrag um die Zulagen, welche dir zustehen.

Der jährliche Mindest-Beitrag liegt bei 60 Euro.

Beispiel:

Kinder, Zulagen, Steuern1.Fall2.Fall
Anzahl Kinder bis 2008 geboren00
Anzahl Kinder ab 2008 geboren03
Sozialversicherungspflichtiges Bruttojahreseinkommen 20.000 €25.000 €
Gesamtsparleistung vier Prozent800 €1.000 €
Abzüglich Grundzulage175 €175 €
Abzüglich Kinderzulage(n)0900 €
Ergibt Mindesteigenbeitrag (mindestens 60 €)625 €60 €


Quelle: Verbraucherzentrale

Welcher Beitrag wird maximal gefördert?

Es wird maximal ein Eigenbeitrag in Höhe von 2.100 Euro pro Kalenderjahr gefördert. Auch hierbei gilt, dass die zustehenden Zulagen wieder abgezogen werden.

Beispiel:

Kinder, Zulagen, Steuern3. Fall4. Fall
Anzahl Kinder bis 2008 geboren10
Anzahl Kinder ab 2008 geboren11
Sozialversicherungspflichtiges Bruttojahreseinkommen50.000 €75.000 €
Gesamtsparleistung vier Prozent (maximal 2.100 €)2.000 €2.100 €
Abzüglich Grundzulage175 €175 €
Abzüglich Kinderzulage(n)670 €300 €
Ergibt Mindesteigenbeitrag (mindestens 60 €)1.155 €1.625 €


Quelle: Verbraucherzentrale

Wie funktioniert die Wohn-Riester-Förderung?

Wohn-Riester besteht aus zwei Förderansätzen.

1. Tilgung eines Darlehens für den Bau oder Kauf einer Immobilie

Es gibt drei Arten begünstigter Darlehensverträge.

Bausparvertrag

Die meisten Bausparkassen bieten einen oder mehrere Tarife an, die als Wohn-Riester verwendet werden können. Du erhältst die Riester-Zulagen sowohl in der Anspar- als auch in der Darlehensphase. Den Zulagenantrag stellst du ganz bequem über deine Bausparkasse. Wenn du einen Dauerzulagen-Antrag stellst musst du Änderungen sofort melden.

Vorfinanzierungsdarlehen

Ein Vorfinanzierungsdarlehen ist eine spezielle Form des Bausparvertrags, bei dem du bereits bei Vertragsabschluss ein Darlehen erhältst. Im Anschluss sparst du Guthaben in deinen Bausparvertrag an. Mit der Zuteilung zahlst du das Vorausdarlehen zurück und tilgst fortan den Bausparkredit. Auch für diese Form des Bausparvertrags kannst du die Riester-Förderung nutzen.

Annuitätendarlehen

Ein Annuitätendarlehen ist die klassische Darlehensart einer Baufinanzierung. Auf diese Weise können auch diejenigen von Wohn-Riester profitieren, die sofort eine Immobile erwerben und dabei unabhängig von einer Bausparkasse bleiben möchten.

2. Nutzung eines bestehenden Riester-Vertrags für Bau, Kauf oder Tilgung einer Immobilie

Wenn du bereits einen Riester-Vertrag besitzt, kannst du das dort angesparte Guthaben in einen Wohn-Riester-Vertrag übertragen. Das bedeutet, du kannst es komplett für den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwenden. Auch in die Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens kann es fließen. Aus der ehemaligen Rentenversicherung wird so eine Sonderzahlung in dein Darlehen.

Tipp: Du kannst auch nur einen Teil deines Riester-Guthabens übertragen. Dann ist wichtig, dass du mindestens 3.000 Euro überträgst und mindestens 3.000 Euro im Riester-Vertrag verbleiben.

Voraussetzungen für Wohn-Riester

Es gibt eine ganze Reihe an Voraussetzungen, um Anspruch auf die Riester-Förderung zu erhalten.

Welche Personen sind förderberechtigt?

Nur wer zulagenberechtigt ist, kann einen Riester-Bausparvertrag abschließen. Dabei unterscheidet man zwischen unmittelbar und mittelbar berechtigt.

Unmittelbar zulagenberechtigte Personen

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige
  • Beamte, Richter und Soldaten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder Krankengeld
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • geringfügig Beschäftigte
  • vollständig Erwerbsgeminderte oder Dienstunfähige
  • Kindererziehende

Mittelbar zulagenberechtigte Personen

Mittelbar Zulagenberechtigte sind immer Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von unmittelbar Zulagenberechtigten. Sie erhalten ebenfalls Zulagen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Ehe- bzw. Lebenspartner ist unmittelbar zulagenberechtigt und besitzt einen eigenen Riester-Vertrag.
  • Der mittelbar Berechtigte schließt einen eigenen Riester-Vertrag ab und zahlt mindestens 60 € im Jahr ein.
  • Mittelbar Berechtigte dürfen nicht selbst unmittelbar berechtigt sein und nicht dauerhaft getrennt vom Partner leben.
  • Beide müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum haben.

Wofür kann ein Wohn-Riester-Vertrag genutzt werden?

Nur wenn du mit dem Riester-Bausparvertrag eine selbstgenutzte Immobilie finanzierst, kommst du in den Genuss der staatlichen Unterstützung. Denn nur dann sparst du im Alter Miete und hast eine größere finanzielle Sicherheit.

Konkret kannst du den Vertrag wie folgt nutzen:

Immobilie bauen oder kaufen

Ganz egal, ob es ein Haus oder eine Eigentumswohnung werden soll, solange du selbst darin wohnst, kannst du mit deinem Wohn-Riester-Bausparvertrag dein Eigenheim bauen oder erwerben. Für ein Ferienhaus kannst du ihn nicht verwenden.

Immobilie altersgerecht umbauen

Wenn du deinen riestergeförderten Bausparvertrag für den altersgerechten Umbau verwenden möchtest, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestens die Hälfte des Guthabens muss für Umbauten nach DIN-Vorgaben für barrierefreies Bauen verwendet werden.
  • Auch der Rest des Geldes muss zur Beseitigung von Barrieren eingesetzt werden.

Wer die Immobilie erst seit maximal drei Jahren besitzt, muss mindestens 6.000 Euro für den Umbau verwenden. Sollte dir die Immobilie länger gehören, musst du mindestens 20.000 Euro dafür investieren.

Umschulden

Wenn du bereits ein Darlehen besitzt, welches du zum Kauf oder Bau deines Eigenheims genutzt hast, kannst du dieses jederzeit mit dem Wohn-Riester-Darlehen aus deinem Bausparvertrag umschulden. Dabei ist es irrelevant, wann du den ersten Kredit aufgenommen hast.

Was geschieht beim Umzug?

Ein Umzug ist grundsätzlich nicht möglich, ohne die Förderung zu verlieren. Hintergrund ist, dass der Staat nur selbstgenutzte Immobilien fördert.

Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn du oder dein Ehe- oder Lebenspartner vor der Rente aus beruflichen Gründen zeitweise wegziehen müssen.

Dies muss jedoch im Vorfeld bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Erkennt die ZfA die beruflich bedingte Abwesenheit an, kann die Immobilie in dieser Zeit auch problemlos vermietet oder unentgeltlich überlassen werden.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass du spätestens mit 67 Jahren wieder in dein gefördertes Eigenheim ziehst und es ab dann dauerhaft bewohnst.

Wann muss Wohnriester zurückgezahlt werden?

Die Zulagen und die Steuererleichterungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Allerdings muss das mit Wohn-Riester geförderte Darlehen spätestens mit der Vollendung des 68. Lebensjahres zurückgezahlt sein.

Nachteil von Wohn-Riester: die hohe Steuerbelastung im Alter

Der größte Nachteil von Wohn-Riester lässt sich in einem Wort zusammenfassen: Wohnförderkonto.

So funktioniert die nachgelagerte Versteuerung

Mit der Riester-Förderung gewährt der Staat Zulagen und Steuerersparnisse bei der Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie. Dafür, dass der Staat dir in dieser Zeit unter die Arme greift, musst du jedoch in der Rente deutlich höhere Steuern zahlen. Dies wird als nachgelagerte Versteuerung bezeichnet.

Das Wohnförderkonto

Um zu ermitteln, wie viele Steuern du im Rentenalter nachzahlen musst, wird gemeinsam mit Abschluss deines Wohn-Riester-Bausparvertrags das sogenannte Wohnförderkonto eröffnet.

Auf diesem Konto werden alle Beiträge gespeichert, die du Jahr für Jahr in den Riester-Bausparvertrag einzahlst. Jeweils am Jahresende wird der Betrag mit 2 Prozent verzinst.

Wichtig: Auf dem Wohnförderkonto liegt kein echtes Geld. Es wird nur genutzt, um nachzuvollziehen, wie viele Beiträge du über die Jahre gezahlt hast. Denn diese Summe bestimmt, wie viele Steuern du in der Rentenzeit nachzahlen musst.

Das Wohnförderkonto muss zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr aufgelöst werden. Dadurch steigt dein zu versteuerndes Einkommen und somit auch die zu zahlenden Steuern.

Du hast zwei Möglichkeiten, das Wohnförderkonto aufzulösen:

  • Das Wohnförderkonto sofort auflösen und alle Steuern auf einmal bezahlen. Bei dieser Option wird dir ein Rabatt in Höhe von 30 % gewährt.
  • Das Wohnförderkonto nach und nach auflösen. Hierbei wird die Gesamtsumme gleichmäßig auf die Jahre bis zum 85. Lebensjahr verteilt.

Wenn du dich für die zweite Option entscheidest, kannst du in den Folgejahren den offenen Restbetrag immer noch komplett auflösen und dafür den Rabatt nutzen.

Wie viele Steuern musst du in der Rente (nach)zahlen?

Wie hoch die zu zahlenden Steuern wirklich sind, hängt von den gezahlten Beiträgen und deinem zu versteuernden Einkommen ab.

Wenn du über einen Zeitraum von 30 Jahren den Maximalbetrag von 2.100 Euro einzahlst, hast du insgesamt 63.000 Euro gezahlt. Auf dem Wohnförderkonto kommt jedoch noch die Verzinsung von 2 Prozent hinzu und so beträgt der Kontostand hier am Ende etwa 86.600 Euro.

Im folgenden zeigen wir dir ein Beispiel zur sofortigen Auflösung des Wohnförderkontos. Durch den Rabatt von 30 Prozent zahlst du deine Steuern nicht mehr auf 86.600 sondern nur noch auf 60.620 €.

Einkommen, Förderung, Steuern1.Fall2.Fall3.Fall4.Fall
zu versteuerndes Einkommen20.000 €40.000 €20.000 €40.000 €
Betrag auf Förderungskonto60.620 €60.620 €60.620 €60.620 €
Summe80.620 €100.620 €80.620 €100.620 €
ergibt zusätzliche Steuerpflicht24.252 €26.461 €18.588 €21.674 €

(Personen sind 68 Jahre alt, Fall 1 & 2 sind alleinstehend = Grundtabelle, Fall 3 & 4 sind verheiratet = Splittingtabelle)

Quelle: Verbraucherzentrale

In diesem Beispiel zeigen wir eine Auflösung des Wohnförderkontos über 18 Jahre zwischen dem 68. und 85. Lebensjahr. Die Gesamtsumme von 86.000 Euro wird durch 18 geteilt und beträgt somit jährlich 4.811 Euro.

Einkommen, Förderkonto, Steuern1.Fall2.Fall3.Fall4.Fall
zu versteuerndes Einkommen20.000 €40.000 €20.000 €40.000 €
Teilbetrag des Förderkontos4.811 €4.811 €4.811 €4.811 €
Summe24.811 €44.811 €24.811 €44.811 €
ergibt zusätzliche Steuerpflicht (nur Lohnsteuer
und Solidaritätszuschlag) bezogen auf ein Jahr
1.425 €1.890 €942 €1.395 €
Summe der zusätzliche Steuerpflicht nach 18 Jahren 26.650 €34.020 €16.695 €25.110 €

(Fall 1 & 2 sind Alleinstehend = Grundtabelle, Fall 3 & 4 sind verheiratet = Splittingtabelle)

Vor- und Nachteile von Wohn-Riester im Überblick

Vorteile von Wohn-Riester

Der klare Vorteil sind die jährlichen Zulagen, die dir auf deinem Riester-Bausparvertrag gutgeschrieben werden. Damit kommst du unterm Strich schneller ins Eigenheim. Außerdem kannst du durch die Zulagen jährlich einen vierstelligen Eurobetrag sparen.

Wenn du viel verdienst und viel in den Vertrag einzahlst, profitierst du zudem von Steuervorteilen bis zum Rentenalter.

Je höher deine Beiträge sind, umso stärker wirken sich jedoch die Nachteile auf dich aus.

Nachteile von Wohn-Riester

Die nachgelagerte Besteuerung aller gezahlter Beiträge ist der größte Nachteil von Wohn-Riester. Je mehr Beiträge du in den Wohn-Riester Vertrag eingezahlt hast und je höher dein zu versteuerndes Einkommen im Rentenalter ist, umso mehr Steuern musst du später nachzahlen.

Hierbei kann eine Steuerzahlung in Höhe von 20.000 Euro und mehr auf dich zukommen.

Auch die mangelnde Flexibilität ist ein Nachteil. Du darfst nur aus beruflichen Gründen umziehen, ohne die Förderung zu verlieren. Spätestens mit 67 musst du dann wieder einziehen.

Fazit: Für wen lohnt sich Wohnriester?

Wohn-Riester lohnt sich vor allem dann, wenn du die Vorteile voll ausnutzt und dabei heute schon an die Nachteile denkst.

Das bedeutet konkret:

  • Versuche, die maximalen Zulagen mit minimalem Beitrag zu erhalten. Jeden Euro mehr musst du in der Rente versteuern.
  • Neben der Förderung solltest du auch die Konditionen des Bausparvertrags im Auge behalten. Ein Vertrag mit guten Konditionen ist die Grundlage für eine effiziente Wohn-Riester-Förderung.
  • Durch die Zulagen sparst du Darlehensraten, da du dein Eigenheim schneller abbezahlst. Das gesparte Geld auszugeben, ist jedoch eine schlechte Idee, da es dir quasi nur geliehen wurde. In der Rente kommt die nachgelagerte Steuerbelastung.
  • Wenn du von der Wohn-Riester profitieren möchtest, solltest du die gesparten Beträge anlegen, um davon später die Steuer zu bezahlen. Meistens bleibt hiervon dann noch etwas übrig.

Wohn-Riester gewährt dir zwar eine Unterstützung und Erleichterung in der Phase deines Lebens, in der du eine Immobilie erwerben möchtest. Dafür wirst du jedoch im Rentenalter zur Kasse gebeten.

Dies kann sinnvoll sein, wenn dein zu versteuerndes Einkommen in Rentenzeiten deutlich geringer ist als zu Erwerbszeiten.

Wir empfehlen dir, dies vor einem Abschluss zu prüfen und auch deinen Berater nach seiner Meinung zu dieser Verschiebung zu fragen.

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