Bausparvertrag – 5 Möglichkeiten nach der Zuteilung

Nachdem dein Bausparvertrag zugeteilt wurde, hast du das Recht, das Bauspardarlehen zu beantragen. Dabei gelten noch immer die bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen wie die maximale Darlehenshöhe und der Zinssatz. Es gibt jedoch noch weitere Möglichkeiten für deinen Bausparvertrag.

Möglichkeit 1: volle Darlehensauszahlung

Die meisten Bausparer nehmen die Zuteilung an und lassen sich das Darlehen in maximaler Höhe auszahlen, um damit ein wohnwirtschaftliches Projekt zu finanzieren.

Vor der Auszahlung wird die Bausparkasse jedoch noch eine Bonitätsprüfung durchführen, um einschätzen zu können, ob du das Darlehen aus deinen Einnahmen auch zurückzahlen kannst. Kommt die Bausparkasse zu dem Entschluss, dass dies nicht der Fall ist, erhältst du das Darlehen trotz zugeteiltem Bausparvertrag nicht.

Auf jeden Fall kannst du dir dein Sparguthaben inklusive Zinsen auszahlen lassen. Wenn du die jeweiligen Voraussetzungen erfüllst, erhältst du auch die staatlichen Förderungen überwiesen.

Möglichkeit 2: teilweise Darlehensauszahlung

Du kannst dir auch nur einen Teil des Bauspardarlehens auszahlen lassen. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn sich deine Pläne geändert haben und du nun nicht mehr so viel Kapital benötigst. Auch wenn die Bonitätsprüfung für die Gesamtsumme negativ ausgefallen ist, kann eine Teilauszahlung sinnvoll sein, da der geringere Darlehensbetrag eine niedrigere Bonität erfordert.

Möglichkeit 3: Verschiebung der Auszahlung

Falls bei der Zuteilung noch keine lohnenswerte Immobilie in Sicht ist oder du der festen Überzeugung bist, dass die Preise in der nächsten Zeit fallen werden, dann solltest du über eine Verschiebung der Darlehensauszahlung nachdenken. Du kannst sie problemlos um ein Jahr in die Zukunft verlegen.

Falls du die Auszahlung noch weiter verschieben möchtest und gleichzeitig deine finanziellen Mittel weiter aufstocken willst, kannst du die Bausparsumme auch erhöhen und dann weiter besparen. In diesem Fall fällt eine Abschlussgebühr an, da die Erhöhung wie ein Neuvertrag behandelt wird.

Möglichkeit 4: Guthabenauszahlung

Du hast außerdem die Möglichkeit, die dein Sparguthaben auszahlen zu lassen und auf das Darlehen zu verzichten. Hierfür gibt es in der Regel zwei Gründe:

Du möchtest kein wohnwirtschaftliches Projekt finanzieren und benötigst daher das Darlehen nicht. Das angesparte Guthaben kann völlig frei verwendet werden, immerhin ist es dein Geld. Nur die staatliche Wohnungsbauprämie wird dir nicht ausgezahlt, wenn das Geld nicht wohnwirtschaftlich verwendet wird.

Der zweite Grund ist, dass die Marktzinsen zum Auszahlungszeitpunkt unter dem vereinbarten Sollzins des Bauspardarlehens liegen. Wenn du also bei einer Bank ein günstigeres Darlehen erhalten kannst als über deinen Bausparvertrag, lohnt sich ein Baufinanzierungs-Vergleich, um hier kein Geld zu verschenken.

Möglichkeit 5: weiter besparen

Zu guter Letzt hast du auch die Möglichkeit, dein angespartes Guthaben im Bausparvertrag zu belassen und ihn einfach weiter zu besparen. Dies ist vor allem bei Verträgen sinnvoll, die schon eine lange Zeit bestehen und im Vergleich zum aktuellen Marktzins eine hohe Rendite gewähren. Auf diese Weise erhältst du in einer sicheren Sparform höhere Zinsen als das bei anderen Anlageprodukten.

Doch Vorsicht: Für die Bausparkassen sind diese hochverzinsten Altverträge eine Belastung, weshalb sie versuchen, sie zu kündigen. Aus rechtlicher Sicht ist eine Kündigung seitens der Bausparkasse jedoch nur dann zulässig, wenn der Vertrag …

  • …entweder schon seit 10 Jahren zuteilungsreif ist,
  • …oder zu 100 % bespart ist. Sprich dein Bausparguthaben ist identisch mit der Bausparsumme.

Dies hält die Bausparkassen jedoch nicht davon ab, auch Kunden mit Verträgen, bei denen beides nicht zutrifft, anzuschreiben. Sie versenden zum Beispiel Verrechnungsschecks, die bei Einlösung das Vertragsende besiegeln. Oder sie machen vermeintlich attraktive Alternativangebote und setzen Kunden unter Druck, dieses anzunehmen. Im Gegenzug wird der Altvertrag aufgelöst.

Wenn deine Bausparkasse mit einem derartigen Angebot auf dich zukommt, solltest du es also unbedingt genau prüfen.

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